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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Sprachreisen

1. Anmeldung und Abschluss des Vertrages

Mit der Zusendung des Buchungsformulars erklärt sich der Kunde mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sprachreisen der Oskar lernt Englisch GmbH einverstanden und bietet den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung von Oskar lernt Englisch zustande. Der Buchende ist Vertragspartner auch für Buchungen, die dritte Personen betreffen, sofern sie durch ihn vorgenommen werden.

2. Unsere Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leitungsbeschreibungen in Prospekt bzw. auf der Webseite, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung verbindlich. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden werden in die Anmeldebestätigung aufgenommen. Besondere Wünsche, wie z. B. Unterbringung mit Freunden oder eine bestimmte Zimmerart, versuchen wir nach Möglichkeit zu erfüllen, übernehmen hierfür jedoch keine Garantie.

3. Zahlungsweise

Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung von 300,- € fällig. Der Reisepreis ist abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung mit Aushändigung der weiteren Reiseunterlagen, spätestens jedoch vier Wochen vor Reiseantritt, fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Lastschrift. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 14 Tage vor Abreisetag) ist die Bezahlung des Reisepreises nur als Barzahlung oder mittels des Lastschriftverfahrens möglich. Leistet der Kunde die fälligen Zahlungen nicht, so ist Oskar lernt Englisch berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Oskar lernt Englisch. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Als Entschädigung für die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten für die Reisevorbereitungen werden die folgenden Ersatzpauschalen berechnet:

  • bei Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn lediglich eine Pauschale in Höhe der Anzahlung
  • bei Rücktritt bis 40 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
  • bei Rücktritt bis 20 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
  • bei Rücktritt von weniger als 20 Tagen vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises.

Eine Erstattung der gebuchten Reiseversicherung ist nicht möglich und daher nicht in den o. a. Pauschalen enthalten. Dies beeinträchtigt nicht das Recht des Kunden nachzuweisen, dass Oskar lernt Englisch keine oder geringere Aufwendungen als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. Das gesetzliche Recht des Kunden gem. §651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt hiervon unberührt. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Tritt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt. Ein Anspruch des Kunden nach Abschluss des Reisevertrages auf Änderung des Reiseortes oder des Reisetermines (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vorgenommen, so kann Oskar lernt Englisch eine Umbuchungsgebühr von 25,- € geltend machen. Bis zum Beginn der Reise kann der Kunde verlangen, dass statt seiner eine dritte Person in den Reisevertrag eintritt. Oskar lernt Englisch kann dem Widersprechen, falls der Dritte den Reiseanforderungen nicht entspricht. Für diese Umbuchung kann Oskar lernt Englisch eine Umbuchungsgebühr von 25,- € geltend machen. Flugumbuchungen sind nicht oder nur gegen eine Gebühr möglich. Nach Reiseantritt kann der Flug nicht mehr umgebucht werden.

5. Flugreisen

Im Falle einer Flugstornierung werden dem Kunden die Stornierungskosten der Fluggesellschaft in voller Höhe in Rechnung gestellt.

6. Preisanpassung

Oskar lernt Englisch behält sich vor, die im Reisevertrag vereinbarten Preise für Reisen außerhalb Deutschlands anzupassen, wenn sich die Beförderungskosten für bestimmte Leistungen wie z. B. Flughafengebühren oder die die jeweilige Reise betreffenden Wechselkurse wie folgt ändern: Die von Oskar lernt Englisch geforderten zusätzlichen Beförderungskosten können anteilig auf die Reiseteilnehmer umgelegt werden und von diesen als Erhöhungsbetrag verlangt werden. Ändern sich die Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Maße erhöht werden, in dem sich die Reise für Oskar lernt Englisch verteuert hat. Eine nachträgliche Erhöhung des Reisepreises ist nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn zulässig. Bei einer nachträglichen Erhöhung des Reisepreises wird Oskar lernt Englisch den Kunden unverzüglich informieren. Bei einer Erhöhung von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten. Den Rücktritt von der Reise hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

7. Reisegarantie

Oskar lernt Englisch ist nach § 651 k BGB verpflichtet, die Kundenzahlungen für den Fall abzusichern, dass infolge einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Leistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. Dem Kunden wird mit der Buchungsbestätigung und Rechnung der Sicherungsschein im Sinne des § 651 k BGB übersandt.

8. Reiseversicherungen

Oskar lernt Englisch bietet den Abschluss verschiedener Versicherungen wie Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchkostenversicherung und Reisekrankenversicherung an. Wenn der Kunde bei der Reisebuchung diese Versicherungen abschließt, erklärt er sich mit den Versicherungsbedingungen der Würzburger Versicherungs-AG sowie der Axa Versicherungs AG einverstanden. Preise und Vertragsbedingungen sind auf unserer Webseite verfügbar.

9. Zusätzliche Bedingungen Wassersport

Unter Wassersport werden Windsurfen, Segeln, Kitesurfen, Wasserski, Wakeboarding, Kanu- und Kajakfahren und alle anderen Sportarten verstanden, die mit Hilfsmitteln auf oder im Wasser stattfinden. Wassersport findet in der Natur statt und ist von ihr abhängig. Bei Ausfall des Wassersportprogramms oder eines Teiles davon wegen Schlechtwetters besteht daher kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder eines Teiles davon. Das Material ist grundsätzlich versichert. Bei grob fahrlässiger und vorsätzlicher Beschädigung leistet die Versicherung jedoch keinen Ersatz. Gleiches gilt für Schäden, die infolge von Missachtung der Anweisungen oder der Sicherheitsbestimmungen entstehen. In diesen Fällen ist der Teilnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter, dass der Teilnehmer gesundheitlich und sportlich in der Lage ist am Wassersport teilzunehmen und mindestens 15 Minuten im tiefen Wasser frei schwimmen kann. Über den Wegfall dieser Voraussetzungen ist Oskar lernt Englisch unverzüglich zu informieren. Wenn die Voraussetzungen während der Reise entfallen, kann der Teilnehmer vom Wassersport ausgeschlossen werden oder, wenn möglich, andere, für ihn gefahrlose Beschäftigungen zugewiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder eines Teiles davon besteht hierbei nicht. Brillen und andere Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern, Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind abzulegen.

10. Zusätzliche Bedingungen Reitsport

Aus Sicherheitsgründen muss jeder Teilnehmer eine Reitkappe beim Reiten ständig tragen. Den Hinweisen und Anordnungen des Reiterhofpersonals zum Betriebsablauf, insbesondere zum Umgang mit den Pferden, ist Folge zu leisten. Sollte ein Teilnehmer wiederholt den Anweisungen des Reiterhofpersonals keine Folge leisten und damit sich, andere Teilnehmer oder Pferde gefährden, so kann er von den Reitsportveranstaltungen ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder eines Teiles davon besteht hierbei nicht.

11. Freizeitaktivitäten

Die auf der Webseite oder in dem Katalog von Oskar lernt Englisch aufgeführten Freizeitaktivitäten sind Beispiele und können gemäß den Umständen unterschiedlich ausfallen. Mit der Reisebuchung erklärt der Kunde ausdrücklich, dass das Einverständnis der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme an allen beschriebenen Freizeitaktivitäten vorliegt. Für spezifische Aktivitäten kann unter Umständen eine schriftliche Erlaubnis/Bevollmächtigung eines gesetzlichen Vertreters und gegebenenfalls ein ärztliches Attest verlangt werden. Werden die erforderlichen Dokumente nicht unterzeichnet vorgelegt, kann der Teilnehmer an diesen Programmpunkten nicht teilnehmen. Eine Erstattung oder Teilerstattung des Reisepreises erfolgt nicht.

12. Ankunfts- und Abreisezeitpunkt

Die Sprachreisen beginnen und enden zu festen Terminen. Falls der Teilnehmer vor oder nach diesem Zeitpunkt ankommt bzw. abreist, werden die Kosten für die zusätzlichen Übernachtungen sowie für den Flughafentransfer dem Kunden in Rechnung gestellt.

13. Feiertage

Wenn der Unterricht an Feiertagen (Nationalfeiertag usw.) ausfällt und die ausgefallenen Unterrrichtsstunden nicht von unseren Partnerschulen kompensiert werden, werden die fehlenden Stunden nicht zurückerstattet.

14. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (Leistungsänderungen) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Oskar lernt Englisch nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Leistungsänderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Sollte die notwendig werdende Leistungsänderung eine wesentliche Reiseleistung betreffen, so ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Oskar lernt Englisch eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. In diesem Fall wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten. Oskar lernt Englisch verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

15. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Oskar lernt Englisch wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, um sie an den Kunden weiterzureichen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

16. Gepäckbeförderung

Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Dies bedeutet pro Teilnehmer ein Koffer oder eine Reisetasche sowie ein Handgepäckstück. Abweichungen hiervon sind vor Reiseantritt mit Oskar lernt Englisch abzustimmen. Für Flugreisen gelten die Regelungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

17. Pass- und Visavorschriften

Alle Einreisebedingungen im Zusammenhang mit der gebuchten Reise (Visum, gültige Versicherungen, Zollformalitäten usw.) gehen zu Lasten des Kunden. Alle Nachteile, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat selbst darauf zu achten, dass der Reisepass sowie sonstige benötigte Dokumente ausreichende Gültigkeit besitzen. Bei Bedarf informiert Oskar lernt Englisch den Kunden über wichtige Reisevorschriften wie Einreise- und Gesundheitsvorschriften. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Kunde Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Oskar lernt Englisch kann die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen nicht garantieren.

18. Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen von Teilnehmern während der Reise werden von Oskar lernt Englisch zur werblichen Darstellung der Reiseangebote von Oskar lernt Englisch verwendet. Das Einverständnis hierfür gilt als erteilt, sofern bei der Reisebuchung dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.

19. Außerordentliche Kündigung/Mindestteilnehmerzahl

Oskar lernt Englisch kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, oder an einer ansteckenden Krankheit leidet und die Gefahr besteht Mitreisende anzustecken. Eventuelle Mehrkosten, z. B. für die Heimreise, gehen zu Lasten des Kunden. Erstattungen erfolgen entsprechend den Regelungen unter 4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Krieg, Epidemien, Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Oskar lernt Englisch als auch der Kunde den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Oskar lernt Englisch kann bis spätestens 4 Wochen vor der Reise von dem Vertrag zurücktreten, sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Oskar lernt Englisch wird alles unternehmen, um evtl. Ersatzangebote zu stellen.

20. Haftung

Oskar lernt Englisch haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Sprachschulen und anderer Leistungsträger, die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Katalog und auf der Webseite dargestellten Reiseleistungen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

21. Beschränkung der Haftung

Die Haftung von Oskar lernt Englisch für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Oskar lernt Englisch für einem dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Oskar lernt Englisch gegenüber dem Kunden hierauf berufen. Verursacht ein Teilnehmer Schäden, so sind diese von dem Teilnehmer bzw. dem Kunden zu tragen. Hierzu verlangen einige Schulen die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen bei der Anreise. Benötigt ein Teilnehmer während der Reise ärztliche Hilfe oder medizinische Betreuung, so sind sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten vom Kunden zu tragen. Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z. B. Nur-Flug, Transferfahrten, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haftet Oskar lernt Englisch nur als Vermittler.

22. Gewährleistung

Oskar lernt Englisch verpflichtet sich, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat. Erfüllt Oskar lernt Englisch seine Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern dies nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Beanstandungen und Abhilfeverlangen sind sofort an die örtliche Reiseleistung oder an die Zentrale in Berlin zu richten. Leistet Oskar lernt Englisch nicht in einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so hat der Kunde das Recht zur Kündigung des Vertrages. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von Oskar lernt Englisch verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse der Teilnehmer geboten wird. Der Kunde kann unbeschadet einer Minderung oder Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den Oskar lernt Englisch nicht zu vertreten hat.

23. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Oskar lernt Englisch zur Kenntnis zu geben. Wird dies schuldhaft unterlassen, ist ein Anspruch auf Minderung ausgeschlossen. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

24. Verjährung

Ansprüche wegen Reisemängeln (§§ 651c bis 651f BGB) verjähren innerhalb von zwei Jahren. Diese Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt.

25. Information zur Identität der ausführenden Fluggesellschaft

Gemäß der EU-Verordnung 2111/2005 ist Oskar lernt Englisch verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und die im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, wird Oskar lernt Englisch zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft benennen und den Kunden entsprechend informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft wird Oskar lernt Englisch den Kunden unverzüglich hierüber informieren.

26. Informationsvertrag

Oskar lernt Englisch verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, ihn regelmäßig per Newsletter mit Hinweisen zum Englischlernen, Tipps und Tricks der englischen Sprache und mit Informationen zum Angebot von Oskar lernt Englisch bezüglich SprachCamps, Sprachreisen und Sprachkursen zu versorgen. Der Kunde kann den Informationsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, in dem er am Ende des Newsletters auf den Link „Abmelden“ klickt oder Oskar lernt Englisch die Kündigung in schriftlicher Form zukommen lässt.

27. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

28. Gerichtsstand

Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Oskar lernt Englisch gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, der Kunde hat nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt, oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt. In diesen Fällen ist der Sitz von Oskar lernt Englisch maßgebend.

29. Streitbeilegung

Oskar lernt Englisch ist zur Streitbeilegung mit seinen Kunden bereit. Kunden können sich hierzu an die folgende Verbraucherschlichtungsstelle wenden: Zentrum für Schlichtung e.V. – Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.

Oskar lernt Englisch GmbH Lauterstraße 21 | 12159 Berlin Telefon: 030/33 93 79 40 | Fax: 030/33 93 79 450 Geschäftsführer: Wolfgang Beims Amtsgericht: Berlin Charlottenburg HRB 85583 Stand: November 2018